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Urlaubsrecht | Urlaubsansprüche nach Betriebsübergang im Insolvenzverfahren
Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass ohne Vorliegen gesetzlicher Übertragungsgründe zum Urlaub des folgenden Jahres der Höhe nach die nicht im Vorjahr gewährten Urlaubstage hinzutreten. Der Urlaubsanspruch geht auch bei einem Betriebsübergang, der nach Eröffnung der Insolvenz stattfindet, auf den Betriebserwerber über. Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt. Vertraglich festgelegte Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs verändern den gesetzlich geregelten Mindesturlaub zuungunsten des Arbeitnehmers. Sie sind daher nach § 13 Abs. 1 BUrlG unzulässig ().