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Gewerbesteuer | Hähnchenmastbetrieb gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich? (§ 2 Abs. 1 GewStG)
Mit Urt. v. - 7 K 663/96 hat der 7. Senat des Niedersächsischen FG die Verwaltungsregelung R 124a EStR für gesetzwidrig erklärt und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Diese ist inzwischen eingelegt worden (Az. des BFH: IV R 24/04). Nach Auffassung des 7. Senats richtet sich die Entscheidung, ob ein Hähnchenmastbetrieb gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich ist, nach dem gesetzlichen Umrechnungsschlüssel von 0,0017 und nicht nach dem Verwaltungsschlüssel von 0,0013.