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Gewerbesteuer | Mehrheit von Gewerbebetrieben bei auf ehelicher Gütergemeinschaft beruhender Mitunternehmerschaft (§ 2 Abs. 1 GewStG)
Ob eine auf ehelicher Gütergemeinschaft beruhende Mitunternehmerschaft Inhaber eines oder mehrerer Gewerbebetriebe ist, ist nicht unter Anwendung des § 15 Abs. 3 EStG, sondern nach den für eine natürliche Einzelperson geltenden Kriterien zu entscheiden. Eine in einem Anwesen betriebene Metzgerei und eine Speisegaststätte sind sich gegenseitig ergänzende Teile eines einheitlichen Gewerbebetriebs, auch wenn für beide Tätigkeitsbereiche getrennte Buchführungen und Abschlüsse erstellt werden ().