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Körperschaftsteuer | Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Vereinbarung einer Gewinntantieme
Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. - I R 46/01 (BStBl 2004 II S. 132) und v. - I R 24/02 (BStBl 2004 II S. 136) zur Angemessenheit der Gesamtausstattung bei Vereinbarung einer Gewinntantieme sowie zum Verhältnis der Gewinntantieme zu den Festbestandteilen der Geschäftsführerbezüge Stellung genommen. Er spricht sich in seinen Entscheidungen für eine generelle Einzelfallbetrachtung aus und widerspricht teilweise den in den (BStBl 2002 I S. 219) und v. - S 2742 (BStBl 2002 I S. 972) enthaltenen Grundaussagen. (1) Abweichend vom prüft der BFH die einzelnen Vergütungstatbestände nicht dahingehend, ob diese der Höhe nach angemessen sind; entscheidend ist nach seiner Rechtsauffassung vorrangig die Gesamtausstattung im Zusagezeitpunkt. Bei der im Einzelfall anhand betriebsexterner Merkmale zu schätzenden Höh...