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Einkommensteuer | kein Kinderfreibetrag bzw. Haushaltsfreibetrag für das Kind der Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Wie der (n. v.) entschieden hat, besteht kein Anspruch der Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft auf einen Kinder- und Haushaltsfreibetrag für das in häuslicher Gemeinschaft lebende Kind der Partnerin. Die unterschiedliche Behandlung von in den eigenen Haushalt aufgenommenen Kindern eines Ehegatten einerseits und Kindern der Lebensgefährtin andererseits verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.