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Arbeitsrecht | Kosten eines geleasten Dienstwagens bei vorzeitigem Ausscheiden
Mit den Grundprinzipien des Arbeitsrechts ist eine Vertragsklausel vereinbar, die den Arbeitnehmer für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, sich an den Kosten eines zur Privatnutzung überlassenen Fahrzeugs (hier: höherwertiges Modell mit Zusatzausstattung) zu beteiligen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug auf Wunsch des Arbeitnehmers geleast hat und der Arbeitnehmer die Leasingraten zu erstatten hat. Die Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung sind überschritten, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet wird, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fahrzeug dem Arbeitgeber zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die Leasingraten an den Arbeitgeber in einem Einmalbetrag zu entrichten (