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Arbeitsrecht | Rückzahlung der Kosten einer Fortbildungsmaßnahme
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Fortbildungskosten kann einem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer aufgrund entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung nur dann zustehen, wenn die Initiative zur Fortbildung vom Arbeitnehmer ausgegangen ist. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn seitens des Arbeitgebers die Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme empfohlen wird und der Arbeitnehmer sich im Hinblick auf sein Arbeitsumfeld und die von ihm zu verrichtende Tätigkeit im Betrieb dazu entschließt, diese Fortbildung wahrzunehmen. Einer Bindung an das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufgrund der von ihm getragenen Kosten muss zudem ein entsprechender beruflicher Vorteil des Arbeitnehmers gegenüberstehen. Dauert eine Fortbildung nicht länger als einen Monat und zahlt der Arbeitgeber das ...