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Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als werterhöhender Faktor
Die Möglichkeit, ein Grundstück für ein konkretes Bauvorhaben zu nutzen, ist untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden. Diese Nutzungsmöglichkeit stellt einen werterhöhenden Faktor dar, jedoch kein eigenständiges Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden (FG Münster, Urt. v. - 4 K 1251/01 E).