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Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel?
Auswirkungen des
In unserem schnelllebigen Steuerrecht ist es schon eine große Ausnahme, wenn ein BMF-Schreiben in den Grundzügen fast 14 Jahre hält, ohne geändert zu werden. So war dem BMF-Schreiben zum gewerblichen Grundstückshandel aus 1990 diese lange Lebensdauer beschieden, obwohl zwischenzeitlich eine Vielzahl von Entscheidungen veröffentlicht worden ist. Es hat später lediglich einige kleinere Änderungen erfahren. Im März 2004 hat das BMF nunmehr die Meinung der Finanzverwaltung zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel zusammengefasst. Absoluter Schwerpunkt ist die Frage der „Drei-Objekt-Grenze”.
, BStBl 2004 I S. 434; NWB F. 3 S. 12833.
Verhältnis von gewerblichem Grundstückshandel zum „Spekulationsgeschäft”
Der gewerbliche Grundstückshandel ist vorrangig gegenüber einem privaten Veräußerungsgeschäft („Spekulationsgeschäft”) zu prüfen.
Langjährige Vermietung
Sind bebaute Grundstücke bis zur Veräußerung während eines langen Zeitraums (mindestens zehn Jahre) vermietet worden, gehört grundsätzlich auch noch die Veräußerung der bebauten Grundstücke zur privaten Vermögensverwaltung. Eine vorhergehende Aufteilung des Gebäud...