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Investmentfonds – gewerbesteuerliche Besonderheiten beim Anleger nach dem InvStG
Ein Thema, das bisher bei der Investmentbesteuerung – auch in der gesetzgeberischen Diskussion zum Investmentmodernisierungsgesetz – noch kaum Beachtung gefunden hat, dem aber gleichwohl erhebliche Bedeutung zukommen kann, ist das Thema „Gewerblichkeit”.
Zunächst: Abgrenzungen
Dabei ist zunächst entscheidend, ob der Anleger einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig ist und im Falle der Einkommensteuerpflicht, zu welcher Einkunftsart seine Fondseinkünfte rechnen. Fondserträge im Privatvermögen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert. Sie sind abzugrenzen von den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit bei Fondserträgen im Betriebsvermögen sowie von sonstigen Einkünften aus Spekulationsgeschäft oder aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.
Gewerbliche Einkünfte sind von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung abzugrenzen. Der Privatanleger kann mit Fondsanteilen Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Spekulationsgeschäft oder sonstige Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen erzielen.
Gewerblicher Wertpapierhandel oder private Vermögensverwaltung?
Betreibt ein Anleger ausnahmsweise mit Fondsanteile...