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BBV Nr. 6 vom Seite 11

Genussrechtskapital – eine Form der Eigenkapitalbeschaffung

Carsten Padberg und Thomas Padberg

Genussrechtskapital – was ist das?

Genussrechtskapital stellt eine Mischform zwischen Aktien und festverzinslichen Wertpapieren dar. Genussrechte räumen deren Inhabern für die Überlassung von Geld eine jährliche Gewinnbeteiligung ein. In Urkunden verbriefte Genussrechte bezeichnet man als Genussscheine. Bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung können die Genussscheine als Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.

Einerseits verbrieft ein Genussrecht einen bestimmten Teil am Gewinn bzw. am Verlust. Es gewährt jedoch andererseits nicht die gleichen Rechte, die ein Aktionär besitzt, insbesondere nicht das Stimmrecht. Der Vorteil für den Emittenten liegt in der eigenkapitalähnlichen Finanzierungsfunktion, da Genussrechte in der Regel vorrangig gegenüber Fremdkapital haften. Der Vorteil für den Zeichner liegt in der Verzinsung, die höher als bei festverzinslichen Wertpapieren ist.

Verbreitung von Genussrechtskapital

Bis vor wenigen Jahren war Genussrechtskapital fast nur bei Banken und Sparkassen verbreitet. Dies ist auf die besondere bankaufsichtsrechtliche Anerkennung von Genussrechtskapital als haftendes Eigenkapital bei Kreditinstituten zurückzuführen. Zurzeit sind ca. 600 versch...

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