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Einkommensteuer | Beratungskosten im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft (§ 9 Abs. 1, § 17 Abs. 4 EStG)
Im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung einer KapGes entstandene Beratungskosten können nach dem auch dann weder als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Liquidationsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden, wenn eine wesentliche Beteiligung an der KapGes beabsichtigt war. Vom Anwendungsbereich des § 17 EStG wird ggf. noch eine wie eine KapGes zu behandelnde „Vorgesellschaft”, nicht aber auch eine „Vorgründungsgesellschaft” erfasst. – Anmerkung: Das Abzugsverbot für fehlgeschlagene Anschaffungskosten einer Beteiligung ist unbefriedigend, widerspricht sicherlich dem objektiven Nettoprinzip und erscheint gleichheitswidrig, wenn man berücksichtigt, dass die Schuldzinsen für einen Anschaffungskredit auch dann abziehbar bleiben, wenn die Ansch...