Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG. Die befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Erhöhung nur mit Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die teilweise Beurlaubung eines anderen Mitarbeiters vorübergehend frei werden ().