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Schwerbehindertenrecht | Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. ist im BGBl 2004 I S. 606 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Das Gesetz hat folgende Schwerpunkte: (1) verbesserte Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung; (2) verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung; (3) Ausbau betrieblicher Prävention i. S. von „Rehabilitation statt Entlassung„; (4) Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung; (5) Beibehaltung der auf 5. v. H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote; (6) Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbei...