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Arbeitsrecht | Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung
Das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. ist im BGBl 2004 I S. 602 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Für die Staatsangehörigen der 10 neuen Mitgliedstaaten der EU sehen die Regelungen des Beitrittsvertrags mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Malta und Zypern für eine Übergangszeit von bis zu 7 Jahren abgestufte Regelungen für die Herstellung des uneingeschränkten Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor, die mit dem vorliegenden Gesetz in das innerstaatliche Recht transformiert und ausgestaltet werden.