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Entwurf des Alterseinkünftegesetzes beschlossen
Am hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) beschlossen, das künftig die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente schrittweise stärker besteuern soll. Mit dem Gesetz soll das (BStBl 2002 I S. 618) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte festgestellt, dass die derzeitige steuerrechtliche Behandlung von Pensionen und Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum eine verfassungskonforme Neuregelung in Kraft zu setzen.
1. Ziel des Alterseinkünftegesetzes
Das Gesetz sieht eine grundlegende Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vor. Ziel ist es dabei, den Lebensunterhalt aller Bürger im Alter auch in Zukunft zu sichern. Neben einer Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger soll vor allem der Neugestaltung der Altersvorsorge Rechnung getragen werden. Durch eine schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung – über einen Zei...