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Rückwirkende Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Betriebs-Pkw EU-rechtswidrig
Am wurde das lang erwartete Urteil „Sudholz„ vom EuGH (Urt. v. - Rs. C-17/01, NWB EN-Nr. 587/2004) veröffentlicht. Die Gültigkeit der ab in § 15 Abs. 1b UStG eingefügten Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 v. H. für Fahrzeuge, die zu mehr als 5 v. H. außerunternehmerisch genutzt werden, war Gegenstand des Verfahrens.
Zusammengefasst waren vom EuGH drei Fragen zu beantworten:
Ist die zur Einführung von § 15 Abs. 1b UStG erteilte Ratsermächtigung (2000/86/EG Art. 2 und 3) vom – veröffentlicht am – verfahrensrechtlich korrekt?
Ist die Rückwirkung auf den gültig?
Wurden bei der o. g. Ratsermächtigung die inhaltlichen Anforderungen ausreichend beachtet?
Überraschendes Ergebnis ist, dass sowohl der verfahrensrechtliche (1) als auch der inhaltliche Aspekt (3) der Ratsermächtigung nicht zu beanstanden sind. Lediglich die Rückwirkung (2) auf den ist nicht gültig.
Liest man die beiden Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed v. und konnte man auch eine Ungültigkeit der gesamten Ratsermächtigung erwarten. So war offenbar auch der Gesetzgeber bei der Begründung der Abschaffung von § 15 Abs. 1b UStG von der ernsthaften Möglichkeit der Ungültigkeit der gesamten Rat...