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BBK 9/2004 S. 4400

Personengesellschaft | entschädigungsloser Übergang von Gebäuden auf den Erbbauverpflichteten als zusätzliche Vergütung

Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung. Ist der Erbbauverpflichtete Mitunternehmer der erbbauberechtigten PersGes, handelt es sich bei dem zusätzlichen Nutzungsentgelt gem. um eine Sondervergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

[HI] 

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