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Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Der (NWB EN-Nr. 59/2004) entschieden, dass für die Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich ist.
1. Zum Sachverhalt
Der Kl. war als Chefarzt eines Krankenhauses tätig. Der zwischen ihm und dem Krankenhaus geschlossene Dienstvertrag sah eine Vergütungsregelung vor, die aus einem Gehalt und dem Liquidationsrecht bei Patienten in stationärer Behandlung mit Wahlleistung S. 1228 „Chefarztbehandlung„ besteht. Zudem war dem Kl. erlaubt, in begrenztem Umfang ambulante Nebentätigkeiten im Krankenhaus auszuüben. Unter Beachtung der Kündigungsfrist schloss der Kl. am mit dem Krankenhaus einen Aufhebungsvertrag zum . Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags erfolgte auf Veranlassung des Arbeitgebers. Der Kl. wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt. Im Aufhebungsvertrag wurden folgende Zahlungen vereinbart:
Januar 1992 bis monatlich 18 666 DM Bruttogehalt, wobei die private Liquidation nunmehr unterbleiben sollte;
ab April 1993 bis z...