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Aufteilung eines Kaufpreises für ein Hausgrundstück als AfA-Bemessungsgrundlage
Bei der Ermittlung der Gebäude-Anschaffungskosten als AfA-Grundlage kann gem. rkr. , EFG 2004 S. 324, der Kaufpreis für das bebaute Grundstück nach der Sachwertmethode aufgeteilt werden (vgl. auch , BFH/NV 2003 S. 769). Dabei wird der aus Bodenrichtwerten nach tatsächlicher baulicher Ausnutzung umgerechnete Bodenwert ins Verhältnis zu dem nach Zeitindex umgerechneten Feuerkassen-Gebäudewert gesetzt.