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Forderungsverlust bei einer Betriebsübergabe
Wird in einem Übergabevertrag vereinbart, dass alle im Übergabezeitpunkt bestehenden betrieblichen Forderungen auf das übernehmende Kind übergehen, so ist der Forderungsverlust gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 48/03, EFG 2004 S. 323) privat veranlasst. Dies gilt auch dann, wenn das als Geschäftsführer für den Übergeber tätige Kind die Regelung treuwidrig für sich ausnutzt, indem es monatelang keine Rechnungen mehr versendet mit der Folge, dass im Übergabezeitpunkt eine betriebsunüblich große Zahl von Forderungen besteht.