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Hypothek/Grundschuld: Umwandlung eines Buchrechts in ein Briefrecht – Muster
Hypothek/Grundschuld: Umwandlung eines Buchrechts in ein Briefrecht
Bei der Umwandlung eines Buchrechts in ein Briefrecht bei Hypothek und Grundschuld ist die Aufhebung der Ausschließung der Brieferteilung zu bewilligen und entsprechend die Eintragung im Grundbuch einzutragen. Der Hypothekenbrief oder Grundschuldbrief ist dem Gläubiger auszuhändigen. Zu beachten ist, dass die Unterschriften des Eigentümers und des Gläubigers der Beglaubigung erfordern.
Mehr zum Thema Hypothek sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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