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Konkursverwalter | Berechnung der Umsatzsteuer bei der Regelvergütung
Die Regelvergütung des Konkursverwalters (in Altverfahren) stellt auch nach Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (InsVV) weiterhin eine Bruttovergütung dar, die im Umfange des ermäßigten Satzes nach § 12 Abs. 2 UStG die von dem Konkursverwalter zu zahlende Umsatzsteuer enthält, so dass diesem zusätzlich zu der Regelvergütung als Ausgleich lediglich der Unterschiedsbetrag zur Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Satz zusteht. Die Weitergeltung der bisherigen Vergütungsvorschriften für noch nicht abgeschlossene Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren ergibt sich ausdrücklich aus § 19 InsVV ().