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Gutschriften auf dem Bankkonto eines Rechtsanwalts als Betriebseinnahmen
Wenn ein Freiberufler sowohl seine betrieblichen als auch seine privaten Zahlungen über ein einziges Bankkonto abwickelt, gilt für alle Geldeingänge auf dem Konto die Vermutung, dass es sich um betrieblich veranlasste Gutschriften handelt, sofern der Stpfl. nicht das Gegenteil durch entsprechende Aufzeichnungen nachweist. Liegen diesbezüglich keine Unterlagen vor, sind die Aufzeichnungen nicht beweiskräftig und das FA ist gem. nrkr. berechtigt, die nicht nachgewiesenen Einzahlungen dem Gewinn hinzuzuschätzen (EFG 2003 S. 625, BFH-Az. XI B 8/03). Zeichnet der Freiberufler seine Betriebseinnahmen – so führt das Finanzgericht weiter aus – dadurch auf, dass er die seinem Bankkonto gutgeschriebenen Geldeingänge anhand der Kontoauszüge daraufhin überprüft, ob ...