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BBK 6/2003 S. 4289

Änderung und Ergänzung von ERP-Richtlinien

Mit Wirkung vom haben das ERP-Sondervermögen und die Mittelstandsbank (KfW/DtA) für neu zugesagte Förderkredite ihre Zinsen um 0,25 %- bzw. 0,15 %-Punkte gesenkt (BMWA-Tagesnachrichten vom ). Der ERP-Regelzinssatz wird um 0,25 %-Punkte ermäßigt und beträgt damit zukünftig nominal in den neuen Ländern und Berlin 4,25 % (vorher 4,50 %), im übrigen Bundesgebiet 4,50 % (vorher 4,75 %), bei 100 %-iger Auszahlung. Besonders günstig sind weiterhin die Konditionen des ERP-Innovationsprogramms. Hier beträgt der Zins für die langfristige Kreditfinanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin nominal 4,10 % (vorher 4,35 %), im übrigen Bundesgebiet 4,35 % (vorher 4,60 %), bei 100 %-iger Auszahl...

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