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GmbH; Fahrtkosten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 8 Abs. 3 KStG)
Erstattet eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Reisekosten, so ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 117) zur Vermeidung einer vGA zumindest erforderlich, dass diese Reisekosten in der üblichen Form mittels entsprechender Abrechnungen nachgewiesen werden.