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BBK 4/2003 S. 4283
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters als Betriebsausgaben
Verwendet der Geschäftsinhaber die Einlage des stillen Gesellschafters zu privaten Zwecken, so mindert dies gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 24/02, EFG 2003 S. 71) nicht den Betriebsausgabenabzug für die Gewinnanteile.