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BBK 4/2003 S. 4283

Nachzahlungszinsen – Bilanzberichtigung kein rückwirkendes Ereignis

Das FG Niedersachsen hat mit rkr. Urteil vom – 6 K 646/99 (EFG 2003 S. 18) über die Voraussetzungen für den abweichenden Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2a AO entschieden. Eine Bilanzberichtigung sei im Jahr der Berichtigung kein rückwirkendes Ereignis.

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