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„Liebhaberei„ bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a Abs. 4 EStG
Der (BStBl 2002 II S. 861) entschieden, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der „Liebhaberei„ zuzuordnen ist, bei beschränkt Stpfl. nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Stpfl. zu erfolgen hat. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sei dabei kein „im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal„, das nach § 49 Abs. 2 EStG außer Betracht bleiben könnte. Gem. IV A 5 – S 2411 – 69/02 ist das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.