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BBK 4/2003 S. 4281

Rückstellungen für sog. Anpassungsverpflichtungen (TA Luft)

Der (BFH/NV 2001 S. 1334) im Hinblick auf die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 HGB entschieden, dass bereits rechtlich entstandene Verpflichtungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung handels- und steuerrechtlich zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht der bislang von Rechtsprechung und Finanzverwaltung (R 31c Abs. 2 und 4 EStR 2001) vertretenen Auffassung, wonach Rückstellungen erst dann gebildet werden dürfen, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht sind. Die Grundsätze des sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden ( IV A 6 – S 2137 – 2/03). An der bisherigen Auffassung der Finanzverw...

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