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Kapitalgesellschaft; Finanzierbarkeit einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer
Eine Pensionszusage einer KapGes zugunsten ihres Ges.-Gf. ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung für die Gesellschaft nicht finanzierbar ist. In diesem Fall können die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung ganz oder teilweise vGA sein. Eine Pensionszusage ist nicht bereits dann unfinanzierbar, wenn im ungünstigsten Fall die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgestockt werden müsste, der zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würde (, BFH/NV 2002 S. 675).