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Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
Die OFD München hat mit zwei Vfg. Fragen der Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach § 162 AO geregelt. Gegenstand der Vfg. v. – S 2150 a – 62 St 426 sind die Schätzungsgrundbeträge für das Wj 2000/2001. Bei der Berechnung der Sondergewinne wegen übernormaler Tierhaltung für das Wj 2000/2001 für den Überbestand anzusetzende Mehrgewinne je Vieheinheit sind Thema der Vfg. v. – S 2150 a – 63 St 426.