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Konzern; latente Steuern im Konzernabschluss (DRS 10)
Zum Thema „Latente Steuern im Konzernabschluss„ hat das BMJ als Beilage zum BAnz v. den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 10 (DRS 10) veröffentlicht. Latente Steuern sind auf zeitliche Differenzen anzusetzen, sofern sie ergebniswirksam entstanden sind und ihre Auflösung in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich zu steuerlichen Be- oder Entlastungen führt. Der Standard regelt, unter welchen Voraussetzungen der Ansatz und die Auflösung latenter Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen sind. Ferner ist festgelegt, wie der Buchwert latenter Steuern aufgrund von Gesetzesänderungen und aufgrund von Erwartungsänderungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben zu ändern ist. Der Standard sieht umfangreiche Angabepflichten vor.
Hinweis: Es ist beabsichtigt,den DRS 10 in eine...