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AfA-Ermittlung bei nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Das FG Hessen hat mit nrkr. Urteil v. - 9 K 5013/97 (BFH-Az.: IV R 56/01, EFG 2002 S. 126) wie folgt entschieden: (a) Nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beihilfen aus Landeshaushalts- und Bundeshaushaltsmitteln des Hessischen Amtes für Landwirtschaft und Landentwicklung zur Errichtung eines Aussiedlerhofs (Auffanghof) mit Wohngebäude und mehreren Wirtschaftsgebäuden im Zuge einer Aussiedlungsmaßnahme mindern nicht die Herstellungskosten bei der Ermittlung der AfA der Gebäude im Rahmen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. (b) Bleiben solche nicht rückzahlbaren Zuschüsse im Jahre ihres Zuflusses unversteuert, rechtfertigt dies nicht die Annahme, das Wahlrecht gem. Abschn. 34 Abs. 1 EStR 1978 – jetzt R 34 Abs. 2 EStR 2000 – sei in der Form ausgeübt worden, dass die Kosten für die Herstellung de...