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Beendigung der Betriebsaufspaltung bei unentgeltlicher Übertragung?
Übertragen Eheleute das ihnen gehörende und im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an "ihre" Betriebs-GmbH vermietete Betriebsgrundstück unentgeltlich auf ihre Kinder, behalten sich dabei aber einen lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauch vor, aufgrund dessen sie das Grundstück weiter an die GmbH vermieten, so führt die Grundstücksübertragung gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 25/01, EFG 2001 S. 1609) nicht zur Beendigung der Betriebsaufspaltung, sondern zur Grundstücksentnahme mit der Folge, dass die stillen Reserven als laufender Gewinn zu erfassen sind.