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Kapitalgesellschaft; Gewinnausschüttungsbeschluss bei Überschreitung des Bilanzgewinns
Ein den ausgewiesenen Handelsbilanzgewinn übersteigender Gewinnausschüttungsbeschluss entspricht gem. rkr. (EFG 2001 S. 1462) nur im Umfang des durch den Bilanzgewinn nicht abgedeckten Teils nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Lediglich in diesem Umfang liege daher eine andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG vor.