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Kapitalgesellschaft; Pensionszusagen als vGA
(1) Pensionszahlungen, die der Ges.-Gf. aufgrund einer Pensionszusage der KapGes nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft erhält, sind ihm auch insoweit steuerrechtlich zuzurechnen, als es sich um vGA handelt. Gehörte die Beteiligung der KapGes aufgrund einer Betriebsaufspaltung im Rahmen der Besitz-PersGes zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, war der Anspruch aus der Pensionszusage nicht zu aktivieren und bei Beendigung der Betriebsaufspaltung im Rahmen des Aufgabegewinns nicht zu erfassen. Die danach geleisteten Pensionszahlungen sind, soweit es sich um vGA handelt, bei dem ausgeschiedenen Gesellschafter nachträgliche Betriebseinnahmen (nrkr. , BFH-Az.: X R 47/01, EFG 2001 S. 1440). (2) Die Erdienbarkeit einer Pensionszusage hä...