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Schuldzinsenabzug nach "umgekehrtem Zweikontenmodell"
In der Literatur wird zur Optimierung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs das sog. "umgekehrte Zweikontenmodell" empfohlen (vgl. Graf, DStR 2000 S. 1465). Das
S.
Modell baut auf den Aussagen in den Tz. 6 und 7 des (BBK F. 13 S. 4321) auf. Danach ist eine Entnahme nicht in die Ermittlung der Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG einzubeziehen, soweit durch die Entnahme ein Schuldsaldo entsteht oder sich erhöht. Ziel der Gestaltung ist "die Maximierung der Entnahmen erster Stufe bei gleichzeitiger Minimierung der nach der Zinszahlenstaffelmethode für diese Entnahmen anzusetzenden Zinsen". Zu diesem Zweck wird z. B. ein bestehender betrieblicher Schuldsaldo durch Entnahmen vergrößert. Der private Negativsaldo wird aufgrund der Rechtsprechung des BFH vo...