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Pensionsrückstellung bei Ehegattenarbeitsverhältnis (§ 4 Abs. 4, § 12 EStG)
Das FG Köln hat mit nrkr. Urteil v. - 7 K 2014/96 (BFH-Az.: IV B 149/01, EFG 2001 S. 1266) wie folgt entschieden: (a) Eine im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage kann ertragsteuerlich nicht anerkannt werden, wenn der Ehegatte dafür auf einen so wesentlichen Teil seiner Bezüge verzichtet, dass er von dem ihm verbleibenden Teil alleine seine Existenz nicht sichern kann und der Arbeitgeber zudem die eingesparten Mittel in keiner Weise für den zugesagten Versorgungsfall anlegt. (b) Wird die in einem früheren Veranlagungszeitraum gewährte Pensionszusage nachträglich vom FA nicht anerkannt, ist die Rückstellung im ersten offenen Veranlagungszeitraum in voller Höhe erfolgswirksam aufzulösen. (c) Die steuerliche Nichtanerkennung einer Pensionszusage alleine rechtfertigt es nicht, da...