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BBK 10/2001 S. 4113

Anforderungen an eine „Rechnung„ (§ 14 Abs. 3 UStG 1980/1991)

Macht ein Bildungszentrum ihm abgetretene Kostenerstattungsansprüche von Betriebsräten für Schulungen gem. § 40 i. V. mit § 37 Abs. 6 BetrVerfG gegenüber den Arbeitgebern geltend, so sind die Abrechnungen jedenfalls dann keine Rechnungen i. S. von § 14 Abs. 3 UStG, wenn sie zwar die Umsatzsteuerbeträge gesondert angeben, die in den Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten sind, im Übrigen aber diese Kosten nur als Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) und nicht als (Netto-)Entgelt angeben. Die Grundsätze des zum Vorsteuerabzug ergangenen Urteils v. - V R 55/99 (BBK KN-Nr. 376/00) gelten für § 14 Abs. 3 UStG entsprechend ().

[HI]

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