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Rückstellungen für Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche vertragliche Garantien
Zu der Frage, ob die drohende Inanspruchnahme aus einer aus betrieblichen Gründen übernommenen Bürgschaft oder aus einer vergleichbaren vertraglichen Garantie zu einer Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz führt, hat der Senat für Finanzen Bremen mit Erlass vom - S 2137 - 5667 - 110 Stellung genommen. Wie bereits die ) sowie die , BBK F. 13 S. 4727) kommt auch der SfF Bremen zu dem Ergebnis, dass eine Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) nach wie vor auszuweisen ist. ?Hinweis: Der Volltext des Erlasses kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.-Nr. 02323/141-171 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.