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Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage
Der (BStBl II S. 772) entschieden, dass die Inanspruchnahme einer InvZul nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an diesem Gebäude erfordert. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist nach seiner Auffassung auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat. Die Grundsätze dieses Urteils sind gem. bzw. InvZ 1100 - 2/St 31 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die FinVerw halte an ihrer Auffassung fest, dass der Anspruch auf InvZul nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 bürgerlich-rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum voraussetze. Eine Erweiterung der Fördertatbeständ...