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Antrag auf Investitionszulage per Fax
Ein von einer nicht vertretungsberechtigten Person unterschriebener, fristgerecht eingereichter Antrag auf InvZul wird nicht dadurch wirksam, dass der Vertretungsberechtigte die von ihm unterschriebene letzte Seite des Antragsformulars per Telefax übermittelt mit der Erklärung, wegen eines Auslandsaufenthalts sei er gehindert, das Original zu unterschreiben. Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung liegt gem. (BFH/NV 2003 S. 1610) hierin nicht.