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Investitionszulage für die Anschaffung eines Gebäudes mit Fertigstellung vor dem
Nach der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 werden nicht die Anschaffungskosten, die mit dem Erwerb des Altbaus vor nachträglichen Herstellungsarbeiten wirtschaftlich zusammenhängen, sondern nur die nachträglichen Herstellungsarbeiten in den Begünstigungstatbestand des InvZulG einbezogen (nrkr. , BFH-Az.: III R 41/03, EFG 2003 S. 1497).