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Vorsteuerabzug bei teilweiser Nutzung eines Betriebsgebäudes zu eigenen Wohnzwecken
Mit Urteil vom - V R 39/99 als Nachfolgeentscheidung zum „Wolfgang Seeling„ hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und wie folgt entschieden: Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nicht unternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude – einschließlich des nicht unternehmerisch genutzten Teils – entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 UStG abziehen. Die (teilweise) Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers sei keine steuerfreie Grundstücksvermietung
S. 985
i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG und schließe deshalb den Vorsteuerabzug nicht gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG aus. Die nicht unternehmerische Verwendung...