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Mitteilungspflicht der Finanzbehörde bei Schmiergeldern
Das /31 - 21795 zu der Frage Stellung bezogen, ob die Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 3 EStG auch dann besteht, wenn die Belehrung gem. Rn. 30 des (BStBl I S. 1031 = StuB 2002 S. 1122) unterblieben ist. Demnach dürfen bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht die erlangten Kenntnisse nach Rn. 30 des o. a. grundsätzlich nicht strafrechtlich verwertet werden. Da über die Frage des strafrechtlichen Verwertungsverbots letztlich im Strafverfahren zu entscheiden sei, bestehe die Mitteilungspflicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Verwertungsverbot eingreife.