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BBK 15/2003 S. 4328

Mitteilungspflicht der Finanzbehörde bei Schmiergeldern

Das /31 - 21795 zu der Frage Stellung bezogen, ob die Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 3 EStG auch dann besteht, wenn die Belehrung gem. Rn. 30 des (BStBl I S. 1031 = ) unterblieben ist. Demnach dürfen bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht die erlangten Kenntnisse nach Rn. 30 des o. a. grundsätzlich nicht strafrechtlich verwertet werden. Da über die Frage des strafrechtlichen Verwertungsverbots letztlich im Strafverfahren zu entscheiden sei, bestehe die Mitteilungspflicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Verwertungsverbot eingreife.

[HI]

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