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Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers, eines Autors und eines Strukturvertriebs
(1) Langjährige Verluste aus selbständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künstler, der als solcher sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen (). (2) Scheitert die Vermarktung eines bereits erstellten umfangreichen Manuskripts an vom Stpfl. nicht beeinflussbaren Umständen, liegt nicht zwingend eine nur „theoretische Gewinnchance„ vor. Liebhaberei muss nicht zwingend angenommen werden, wenn der Stpfl. nach jahrelangen Verlusten seine schriftstellerische Tätig-
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keit einstellt, weil die Vermarktung des Manuskripts nur mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand erfolgen könnte (