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Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers
Bei Arbeitnehmern mit festem Gehalt und nicht in Anspruch genommenem Einladungsbudget des Arbeitgebers ist die berufliche Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen. Auch bei formell ordnungsmäßiger Belegsammlung führen Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen nach einem nrkr. zu einer Versagung des Betriebsausgabenabzugs (EFG 2003 S. 521, BFH-Az. VI B 14/03).