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Einkommensteuer; | Entnahme durch Nutzungsänderung (§ 4 EStG)
Eine Entnahme aus dem BV liegt nach dem nicht vor, wenn ein Unternehmer ein der Gesellschaft zur Nutzung überlassenes WG unentgeltlich auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der es der PersGes weiterhin zur Nutzung überläßt. Eine zur Gewinnrealisierung führende Entnahme kann dann mangels Entnahmeerklärung aber auch nicht angenommen werden, wenn ein Grundstück unentgeltlich übertragen wird, das nicht wegen unmittelbarer betrieblicher Nutzung durch die PersGes, sondern als Surrogat für ein im Wege der Umlegung erlangtes Grundstück zum BV gehört. Auch die bloße Absicht des Erwerbers, das Grundstück auf Dauer einer außerbetrieblichen Nutzung zuzuführen, bewirkt noch nicht die Entnahme. Zur Entnahme durch Nutzungsänderung, insbes. durch Bebauung mit ein...BStBl III 505BStBl 1975 II 166BStBl II 711