Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Investmenterträgen
Kein Buch mit sieben Siegeln mehr
Fernab jener endlosen Dezember-Reformdebatten und fernab jeglichen Parteiengezänks hat am ein Gesetz problemlos die parlamentarischen Hürden genommen – von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Mag dies an der Rechtsmaterie oder an der geringen medialen Aufmerksamkeit gelegen haben, von besonderer Bedeutung ist es für Kapitalanleger und ihre Berater allemal. Die Rede ist vom Investmentmodernisierungsgesetz.
Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, einem umfangreichen zu den aufsichtsrechtlichen Regelungen für Zulassung, Struktur und Vertrieb von Investmentfonds, als Investmentgesetz (InvG) bezeichnet, und einem kürzeren Teil zur Besteuerung der Erträge in- und ausländischer Investmentfonds, dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Um diesen Teil geht es im Folgenden.
Bei aller Kritik im Einzelnen muss diesem Gesetz zunächst eine Positivliste bescheinigt werden:
Es gibt nur noch 19 Vorschriften zur steuerrechtlichen Behandlung von Investmenterträgen.
Die bisher auf das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und das Auslandinvestmentgesetz verteilten Regelungen werden im InvStG zusammengefasst. Die beiden Sondergesetze sind aufgehoben.
Kapitalerträge aus inländischen und ausländischen Investmen...